Ende der Kameraüberwachung
Menschen, die wegen einer schweren psychischen Krise in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden, durchleben eine Zeit, in der sie sich häufig von anderen Menschen verlassen fühlen. „Was diese Menschen dann brauchen, sind andere Menschen, keine Einsamkeit“, unterstrich Michael Bormke, Leiter des Wohnheimes Heiligenbaumstraße, deshalb in den vergangenen fast drei Jahren immer wieder. Damit vertrat er die Meinung von Regenbogen Duisburg, aber auch von vielen anderen Initiativen, Verbänden, Institutionen, Experten und Betroffenen, die sich dagegen wehrten, dass Menschen, die in der Psychiatrie ans Bett fixiert werden, nur von Kameralinsen beaufsichtigt werden.
Das wird sich nun ändern. Ab Dezember müssen fixierte psychiatrische Patienten von einem Mitarbeiter der Klinik beobachtet werden. Dies entschied der Landtag jetzt in seiner Plenarsitzung, als er das „Gesetz zur Abschaffung der Videoüberwachung von zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie“ verabschiedete. Damit wurde das Horrorszenario, dass Menschen in Nöten nur sich selbst und der Überwachungstechnik überlassen bleiben, nach einem Vorstoß der FDP-Landtagsfraktion endlich wieder abgeschafft.
„Das ist ein wichtiger Erfolg für uns und vor allem für die Betroffenen“, freut sich Bormke. Er selbst war im Juni dieses Jahres zu Gast im Landtag und stand den Politikern im Fachausschuss Rede und Antwort zu den Gefahren der bestehenden Praxis. Er warnte eindringlich davor, dass der Gesundheitszustand von psychisch erkrankten Menschen in dieser Situation nicht nur weiter leiden könnte, sondern, dass auch bei fixierten Patienten die Gefahr der beabsichtigten oder unbeabsichtigten Strangulation bestehe. „Wenn dann kein anderer Mensch in der Nähe ist,
der helfen kann, kann die Hilfe zu spät kommen.“
Dabei war die Situation erst im Januar 2009 nach einem Erlass des zuständigen Ministeriums zum Nachteil der Betroffenen geändert worden. „Dank der breiten Front konnte die Politik nun davon überzeugt werden, dass ein Umdenken unerlässlich ist“, so Bormke.
Das neue Gesetz ist eindeutig. Dort heißt es zur Kameraüberwachung: „Eine Beobachtung durch Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen des gesprochenen Wortes ist verboten. Eine Beobachtung im Rahmen besonderer Sicherungsmaßnahmen darf ausschließlich durch den Einsatz von Personal erfolgen.” Therapeutische Gründe für den Einsatz der Videoüberwachung seien aus fachlicher Sicht zu bezweifeln. Vorrang müsse die persönliche Beobachtung und Betreuung zwangsweise untergebrachter psychisch kranker Menschen haben.
Für das Gesetz stimmten mit SPD, Grüne, FDP und Linke alle im Landtag vertretenen Parteien, mit Ausnahme der CDU.